EEWärmeG und EnEV - WICHTIGE GESETZESÄNDERUNGEN ZUM JAHRESWECHSEL!

Wichtige Gesetzesänderungen!


Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Es dient dem Schutz der Umwelt und soll dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern und Ressourcen zu schonen.

Hausbesitzer müssen bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken.

Genutzt werden können alle Formen von Erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Dazu zählen solare Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme und Biomasse.

Wer keine Erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere Klima schonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Abwärme nutzen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft- Wärme-Kopplung einsetzen.

→ Weitere Informationen zum EEWärmeG

Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG)

Wird in Baden-Württemberg der zentrale Heizungskessel ausgetauscht, müssen mindestens zehn Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Das EEWärmeG des Bundes regelt den Neubau. Baden-Württemberg geht einen Schritt weiter und hat als bundesweit erstes Land den Entwurf eines Wärmegesetzes beschlossen.

→ Weitere Informationen zum EWärmeG

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014

Wer bauen oder sanieren möchte, für den gilt die Energieeinsparverordnung: Sie regelt die Vorgaben, die Gebäude zum Zeitpunkt der Bauabnahme erfüllen müssen. Seit der Einführung im Jahr 2002 wurde die EnEV stetig weiterentwickelt. Zum 1. Mai 2014 tritt eine neue Fassung in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Hausbesitzer müssen bis 2015 Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, gegen moderne Heizsysteme austauschen. Für viele Altanlagen gibt es Ausnahmen.
  • Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmeregeln betreffen Wohnhäuser, die von ihren Eigentümern seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt werden.
  • Verschärfung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Neubauten in einer Stufe um 25 Prozent ab dem 1. Januar 2016.
  • Verschärfung der Anforderung im Neubau an die Mindestqualität der Gebäudehülle, um durchschnittlich 20 Prozent ab dem 1. Januar 2016.
  • Verpflichtung der Bundesländer zu Stichprobenkontrollen der Energieausweise, der Einhaltung der EnEV-Neubauanforderungen und der Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen.
  • Modellgebäudeverfahren. Zusätzliches vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohngebäude. Auch EnEV Easy genannt.
  • Die wichtigsten Änderungen zum Energieausweis sind: Neuskalierung mit Angabe von Energieeffizienzklassen im Bandtacho. Vorlagepflicht bei Vermietung und Verkauf bis hin zu Pflichtangaben zur Energieeffizienz bei Immobilienanzeigen.

→ Weitere Informationen zum EnEV


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